Ostbelgien. – Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich auf die Auszahlung einer einmaligen Coronaprämie in Höhe von 985 Euro für die Mitarbeiter von
Einrichtungen im Pflege- und Behindertensektor verständigt. Diese Prämie, soll
zusätzlich zum steuerfreien Konsumscheck in Höhe von 300 Euro gewährt werden,
der ebenfalls von der DG finanziert wird.
Damit reagiert die DG-Regierung auf die Ankündigung des föderalen
Gesundheitsministers Franck Vandenbroucke, eine entsprechende Sonderprämie an
das Krankenhauspersonal auszuzahlen.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet man seit Jahren an einer finanziellen
Aufwertung und der Verbesserung Arbeitsbedingungen im Pflege- und
Behindertensektor. Mit der Übernahme der Aufsicht über die Wohn- und
Pflegezentren im Jahr 2019 vereinbarte die ostbelgische Regierung mit den
Sozialpartnern höhere Gehälter im Pflegesektor, die rückwirkend seit dem 1.
September 2020 Gültigkeit haben.
Wir sind der Überzeugung, dass gerechtere Löhne für den Sektor und vernünftige
Arbeitsbedingungen nachhaltiger sind als einmalige Prämien. Dem trägt die DGRegierung
auch ohne Coronakrise Rechnung.
Dennoch haben wir mit der Unterstützung des Parlaments durch das zweite
Krisendekret versprochen, dass die Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der
Gemeinschaft nicht anders behandelt werden sollten als die Krankenhäuser, für die
der Föderalstaat verantwortlich ist. Aus diesem Grund werden wir sowohl eine Prämie
als auch den steuerfreien Konsumscheck finanzieren.
Die Coronaprämie der DG wird an alle Mitarbeiter in der stationären Pflege und
häuslichen Hilfe sowie an Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen aus dem Bereich
für Menschen mit Beeinträchtigung ausgezahlt. Die betroffenen Einrichtungen werden in Kürze kontaktiert. Die Auszahlung kann vom Arbeitgeber noch in diesem Jahr erfolgen. – Testen ist nicht