Wochenspiegel

Lohnfortzahlungen im Pflege- und Sozialsektor

DG-Regierung erklärt Lohnfortzahlung im Quarantänefall für Pflegekräfte für möglich.

Wer Kontakt zu einer COVID-19-positiv getesteten Person hatte, geht in Quarantäne. Ist kein Home-Office möglich, wird Kurzarbeit angemeldet. Gerade in der Pflege, wo man einem höheren Risiko ausgesetzt ist, kann das zum Teufelskreis werden. Die Regierung der DG möchte daher den Lohnausfall vermeiden.

Dass Kurzarbeit im Quarantänefall angemeldet wird, wenn kein Home-Office möglich ist, das hat der Föderalstaat im Rahmen seiner Zuständigkeiten vorgesehen. Die DG-Regierung darf daher keine Lohnfortzahlung für die Mitarbeiter von bezuschussten Organisationen direkt beschließen. Vor allem im Senioren- und Sozialbereich, wo man sehr nah mit Menschen arbeitet, ist das Risiko einer Infektion oder eines Kontakts zu einer positiv getesteten Person sehr groß. Am Beispiel der Pflegekräfte ist davon auszugehen, dass ein Mitarbeiter aufgrund des sehr intensiven Kontakts häufig in Quarantäne gehen muss.

Die Regierung hat daher vorbehaltlich der Verabschiedung des Programmdekrets 2020 im Parlament beschlossen, dass die dort vorgesehene Zuschussgarantie für die Vereinigungen als Instrument für die Lohnfortzahlung von den Arbeitgebern in den betroffenen Einrichtungen genutzt werden kann. Die Organisationen und Dienste können somit den Ausgleich in Höhe des Unterschieds zur Arbeitslosenentschädigung auszahlen. Die DG-Regierung würde diese Zahlung als annehmbare Ausgabe werten.

Diese Maßnahme soll vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments rückwirkend für das gesamte Haushaltsjahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 gelten.

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