Wochenspiegel

Appell: Einhaltung der Quarantänepflicht

Deutschsprachige Gemeinschaft. Die Bildungsministerin appelliert an alle Eltern und das Schulpersonal, sich nach einer Reise in einer roten Zone strikt an die Quarantänepflicht zu halten. Die Einhaltung der Regeln ist vor dem Hintergrund der neuen Coronavirus-Variante aus Großbritannien umso wichtiger.

Die Ministerin erinnert daran, dass die Quarantänepflicht für Personen, die sich länger als 48 Stunden im Ausland in einer roten Zone aufgehalten haben, auch für Kinder gilt, auch wenn diese erst ab dem Alter von 6 Jahren getestet werden.

Die Regel lautet: Alle, die sich länger als 48 Stunden in einer roten Zone im Ausland aufgehalten haben, gelten als Hochrisikokontakte und müssen sich daher bei ihrer Rückkehr einem PCR-Test unterziehen und sich mindestens 7 Tage in Quarantäne begeben. Am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr müssen sie sich auf COVID-19 testen lassen und nur wenn der 2. Test negativ ist, kann die Quarantäne beendet werden.

Sie appelliert daher an alle Eltern und auch an das Schulpersonal: „Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht in die Schule, wenn Sie in den Weihnachtsferien in eine rote Zone verreist sind und die Quarantänephase noch nicht beendet wurde. Das gilt auch für die Personalmitglieder. Bitte halten Sie sich zum Schutz der Schulgemeinschaft an die Quarantänepflicht. Wir können die Schulen nur dann offenhalten, wenn alle die geltenden Regeln befolgen.“

Die Schulen starteten am Montag im Code Rot. Bis auf weiteres bleibt also alles so wie gehabt.

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