Wochenspiegel

Weiterhin Unterstützung für Kinderbetreuungseinrichtungen und Eltern

DG. Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) hat beschlossen, die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kinderbetreuungsstrukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein weiteres Mal zu verlängern. Die Unterstützungsmaßnahmen gelten für die Dauer der Pandemie.

Nach wie vor sind die Kinderbetreuungseinrichtungen von den Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus betroffen. Weniger Eltern nehmen die Betreuungsangebote für ihre Kinder in Anspruch. Das hat für die Betreuungsstrukturen finanzielle Einbußen zur Folge. Um den Fortbestand der Kinderbetreuungsstrukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu sichern, sagt die zuständige Ministerin Lydia Klinkenberg ihnen auch weiterhin Unterstützung zu.

Die Arbeit der Tagesmütter trägt wesentlich dazu bei, dass Akteure aus dem Gesundheits- und Pflegesektor, der Sicherheit und dem Krisenmanagement ihrer Arbeit nachgehen können. Aus diesem Grund garantiert die Regierung sowohl den konventionierten als auch den selbstständigen Tagesmüttern und den Tagesmütterhäusern über den 28. Februar 2021 hinaus eine Einkommensausfallentschädigung. Diese ist bis zum 31. März 2021 von der Steuer befreit.

Auch die folgenden Maßnahmen werden erneut verlängert: Aussetzung des Personalschlüssels entsprechend dem Betreuungsbedarf; Aussetzung der Anrechnung der Kredittage für die Erziehungsberechtigten; Übernahme des Defizits der Außerschulischen Betreuung zu 100%; Übernahme der Mehrkosten, bedingt durch die Anschaffung von Desinfektions- und Schutzmaterial; Den Tagesmüttern wird die Weiterbildungspauschale gewährt, auch wenn sie die geforderte Mindestanzahl Stunden aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht erreichen konnten.

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