Wochenspiegel

Krisenüberbrückungsrecht im Falle der Betreuung eines Kindes

Ostbelgien. – Selbstständige, die in der Woche des 29. März 2021 ihre Arbeit unterbrechen müssen, um sich um ihr Kind zu kümmern, können von dem Krisenüberbrückungsrecht profitieren.
Aufgrund der Entscheidung der Behörden, die Schulen in der Woche vom 29. März bis 2. April 2021 zu schließen, haben Selbstständige Anspruch auf das Krisenüberbrückungsrecht für die Unterbrechung ihrer Tätigkeit wegen der Kinderbetreuung. Selbstständige haben für diese 5 Tage Anspruch auf eine volle Zulage von 322,92 Euro (ohne Familie zu Lasten) bzw. 403,53 Euro (mit Familie zu Lasten).
Zur Erinnerung: Selbstständige müssen ihre selbstständige Tätigkeit während dieser Pause vollständig einstellen. Sie können die finanzielle Leistung nicht beanspruchen, wenn sie arbeitsunfähig sind oder von zu Hause aus arbeiten können.
“Da die Schließung von Schulen bedeutet, dass viele selbständige Eltern nächste Woche aufhören müssen zu arbeiten, wollte ich sie daran erinnern, dass sie über das Krisenüberbrückungsrecht auch eine finanzielle Entschädigung im Falle von Kinderbetreuung erhalten können”, sagt David Clarinval, der Minister für Selbständige. “Es ist wichtig, unsere Selbstständigen weiterhin zu unterstützen, um die notwendigen, aber restriktiven Entscheidungen der Regierung zu kompensieren”.

Kontaktiert uns…

Folgt uns…

Zur Website von: