Wochenspiegel

Lockerungen der Maßnahmen ab dem 14. Juni

Diplomverleihungen für Abiturienten möglich

Ostbelgien. Der vom Konzertierungsausschuss festgelegte „Stufenplan“ sieht ab dem 9. Juni weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen vor. Bildungsministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) teilt mit, dass man im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft erst ab dem 14. Juni mit den Lockerungen beginnen werde, um die Prüfungssitzungen Ende Juni nicht zu gefährden. Zu den Lockerungen gehören beispielsweise die Wiederaufnahme von außerschulischen Aktivitäten und die Durchführung von Diplom- und Abschlussfeiern.

Folgende Lockerungen treten am 14. Juni in den Grund- und Sekundarschulen in Kraft:

  • Ein- oder mehrtägige außerschulische Aktivitäten innerhalb Belgiens können durchgeführt werden;
  • Versammlungen unter Personalmitgliedern dürfen unter Einhaltung der im ministeriellen Rundschreiben festgehaltenen Bedingungen im Präsenzformat stattfinden;
  • Folgende Drittpersonen dürfen das Schulgelände wieder betreten: Anbieter von Präventionsprogrammen (Kaleido, Polizei, usw.) und Referenten aus den Themenprogrammen (Kultur macht Schule, Wirtschaft macht Schule, Demokratie macht Schule, Sport);
  • Diplomfeiern können unter Einhaltung der im ministeriellen Rundschreiben festgehaltenen Regeln organisiert werden.

Die Schulen wurden durch das ministerielle Rundschreiben vom 12. Mai 2021 über die Modalitäten informiert: Sie werden dazu angehalten, bei der Veranstaltungsorganisation die Kontaktblasenlogik zu berücksichtigen. Zwischen Personen von verschiedenen Klassenverbänden und Haushalten müssen die Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Insgesamt dürfen max. 200 Personen unter Wahrung der Abstands-, Masken- und Hygieneregeln innen und außen anwesend sein. Die Schulen dürfen Verpflegung in Form von Getränken und Snacks anbieten, wenn sie die Regeln des Horeca-Sektors einhalten. D. h. alle Personen erhalten einen festen Sitzplatz mit max. 4 Personen pro Tisch (außer Personen eines Haushalts) und die Bedienung findet an den Tischen statt (keine Selbstbedienung an Theken). Außerdem sollte der Verzehr von Speisen und Getränken draußen stattfinden.

Auch die Erwachsenenbildungseinrichtungen können ab dem 14. Juni unter Wahrung aller gültigen Präventionsmaßnahmen Aktivitäten organisieren, die gemäß den föderalen und sektoriellen Protokollen zugelassen sind.

Weitere Informationen: Ministerielles Rundschreiben – www.ostbelgienbildung.be/coronavirus

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