Wochenspiegel

Direkte Starthilfen für Betroffene

Naturkatastrophe in Eupen

Eupen. – Betroffene der Naturkatastrophe vom 14. bis 15. Juli 2021 in Eupen haben die Möglichkeit zwei unterschiedliche Hilfen beim ÖSHZ zu beantragen:

• Spendengelder (gerichtet an das ÖSHZ Eupen, den Vinzenz Verein und

den Bürgerfond Ostbelgien der König Baudouin Stiftung)

• Wohnbeihilfen der DG

Martine Engels, Präsidentin des ÖSHZ Eupen erklärt, dass das ÖSHZ Kriterien

zur pauschalen Auszahlung von Spendengeldern für Betroffene erarbeitet hat.

Um die Auszahlungen zu vereinfachen hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sich dazu entschieden diese Kriterien für Ihren Hilfsantrag zu übernehmen.

Was ist zu beachten?

• Beide Anträge müssen ausgefüllt und beim ÖSHZ eingereicht werden.

Der Antrag der DG muss unbedingt auf Papier ausgefüllt und unterschrieben werden. Der ÖSHZ Antrag kann auch digital gestellt werden. Auf der Internetseite des ÖSHZ sind beide Anträge zu finden: http://www.oshz-eupen.be

• Pro Antrag können Pauschalen zwischen 500 und 2.500 € ausgezahlt

werden;

• Beide Hilfen sind kumulierbar und müssen nicht zurückgezahlt werden;

• Die Gelder werden möglichst unbürokratisch und schnell ausgezahlt;

• Beide Anträge können bis zum 30. September eingereicht werden.

• Alle Bürger, die nur einen Antrag beim ÖSHZ gestellt haben, werden kontaktiert und über den Antrag der DG informiert.

Den Mitgliedern des Sozialhilferates des ÖSHZ Eupen ist bewusst, dass diese Pauschalen nicht die materiellen Schäden abdecken. Sie können und sollen als Starthilfen verstanden werden. Die Präsidentin Martine Engels hofft damit eine erste und unkomplizierte Hilfe leisten zu können. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Auszahlung der Gelder und plant noch diese Woche die ersten Auszahlungen zu machen.

https://www.oshz-eupen.be/unwetter-hilfsmassnahmen-im-ueberblick/antragfuer-

spendenpauschale-aufgrund-der-naturkatastrophe-in-eupen/

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