Wochenspiegel

Hilfe für die Opfer der Überschwemmungen

Großgemeinde Kelmis

Wichtige Mitteilung an alle Haushalte der Großgemeinde Kelmis, die Opfer der Überschwemmungen am 14. und 15. Juli geworden sind: Das ÖSHZ Kelmis (Maxstraße 9) und die Gemeinde bieten Ihnen ihre Hilfe an.

Was müssen Sie machen?

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem ÖSHZ unter der Rufnummer 087/639960 oder per Mail oshz-cpas@kelmis.be. Die Sozialarbeiter(-innen) werden mit den Betroffenen die Situation analysieren und eine Schadensbescheinigung erstellen. Hierfür müssen bei dem Termin alle Dokumente mitgebracht werden, die die Schäden belegen: Beleg der Versicherung, des Eigentümers/Vermieters usw. Eine vollständige Akte ist wichtig, um in den Genuss der einmaligen Hilfsprämie von maximal 2.500€ zu kommen, die die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Opfer der Flutkatastrophe bereitgestellt hat. Pro Wohneinheit kann maximal eine Hilfsprämie bezogen werden. Zudem muss der Antragsteller vor dem 14. Juli in der betroffenen Wohneinheit gewohnt haben. Die 2.500€ sind nach 500€-Stufen gestaffelt. Jede Stufe ist an ein Kriterium gebunden.

Die fünf Kriterien

lauten wie folgt:

1. Ist die Wohnung unbewohnbar (500€)?

2. Leben regelmäßig oder zeitweilig Kinder im Haushalt (500€)?

3. Ist die Einrichtung (Mobiliar usw.) nicht mehr nutzbar (500€)?

4. Sind Kleidung, Schuhe und Wäsche des Geschädigten zu großen Teilen nicht mehr nutzbar (500€)?

5. Sind die großen Elektrogeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Heizung usw.) zu großen Teilen nicht mehr nutzbar (500€)?

Diese Prämie kann bis zum 30. September beim ÖSHZ Kelmis in Form eines Formulars beantragt werden.

Neben der DG-Prämie können sich Geschädigte auch an den wallonischen Katastrophenfonds wenden. Diese Anträge müssen per Formular gestellt und elektronisch eingereicht werden. Sie finden die erforderlichen Dokumente (in deutscher Sprache) auf der Webseite interieur.wallonie.be unter folgendem Link (gekürzt): https://bit.ly/3AJ9ju7

Die Formulare können auch beim ÖSHZ Kelmis (087/639960) und im Gemeindehaus (087/639839) beantragt werden.

Die Anträge an den Katastrophenfonds müssen bis spätestens 30. November erfolgt sein.

Neben der finanziellen Unterstützung der Geschädigten ist die Schadensmeldung auch wichtig für die genaue Kartografie der Schadensgebiete, um das Krisenmanagement in Zukunft zu verbessern.

Jegliche Beeinträchtigung durch Wasser, sei es vom Wasserlauf aus oder von Oberflächenwasser ausgehend, ist zu melden. Für die Schadenserfassung ist die Gemeinde (087/639837 oder guenther.havenith@kelmis.be) zuständig, die das gesammelte Material an die Wallonische Region weiterleitet.

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