Wochenspiegel

Juli-Überschwemmungen

Unterstützung für geschädigte Unternehmen

Ostbelgien. – Die WFG Ostbelgien informiert darüber, dass sich die Regierung auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Willy Borsus auf eine Reihe von Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung für die durch die Überschwemmungen geschädigten Unternehmen geeinigt hat. Diese Hilfen dienen der Instandsetzung, dem Wiederaufbau oder der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit von Betrieben und Selbstständigen in der Wallonie, in einem Umkreis von max. 20 Kilometer vom ursprünglichen Standort entfernt (Ausnahmen sind möglich, wenn nachweislich kein geeignetes Grundstück oder keine geeignete Infrastruktur zur Verfügung steht).

Dies ist die Voraussetzung, um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können.

Je nach Versicherungslage sind drei verschiedene Szenarien möglich:

Einfache Risiken (assurées en risques simples): Diese Unterstützung betrifft Unternehmen, die ihre Güter mit einem Versicherungswert von weniger als 1.536.939,85€ versichert haben. Diese Betriebe werden für bis zu 100 % der geschätzten und durch ihre Versicherungspolice gedeckten Schäden entschädigt.

Besondere Risiken (assurées en risques spéciaux): Diese Entschädigung gilt für Betriebe, die ihr Eigentum mit einem Versicherungswert von mehr als 1.536.939,85€ versichert haben. Unternehmen können für Schäden, die nicht von der Versicherungsgesellschaft getragen werden, eine Reparaturhilfe des Katastrophenfonds (fonds des calamités) in Anspruch nehmen.

Nicht versicherte Unternehmen (non assurées): Diese Betriebe können eine finanzielle Unterstützung des Katastrophenfonds in Höhe von 25% des erlittenen Schadens bis zu einer Höchstgrenze von 500.000€ beantragen.

Die detaillierten Informationen zur Antragstellung und die Bedingungen finden Sie auf der Website der WFG: https://bit.ly/3ct58Zm.

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