Wochenspiegel

Anträge Katastrophenfonds

Juli-Überschwemmungen

Ostbelgien. – Die Hilfen der Wallonischen Region im Rahmen der Flutkatastrophe im Juli 2021 dienen der Instandsetzung, dem Wiederaufbau oder der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit von Betrieben und Selbstständigen in der Wallonie, in einem Umkreis von max. 20 Kilometer vom ursprünglichen Standort entfernt.

Je nach Versicherungslage sind verschiedene Szenarien möglich: einfache Risiken (assurées en risques simples), besondere Risiken (assurées en risques spéciaux) oder nicht versichert (non assurées).

Der Antrag auf die Unterstützung muss spätestens 180 Tage nach der Veröffentlichung des Erlasses im Belgischen Staatsblatt gestellt werden, d. h. bis zum 18. April.

Jedes Unternehmen, welches die Beihilfe in Anspruch nehmen möchte und noch kein Experten-Gutachten vorliegen hat, muss sich ebenfalls vor dem 18. April vorregistrieren.

Detaillierte Informationen und Bedingungen zur Antragstellung findet man auf der Website der WFG Ostbelgien unter https://www.wfg.be/katastrophenfonds-antraege-koennen-noch-bis-zum-18-april-2022-eingereicht-werden/.

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