Mitteilung der Gemeinde Raeren
Raeren. – Verkehrsbeeinträchtigungen und Straßensperrungen in der Gemeinde Raeren aufgrund von Veranstaltungen im September.
Eynattener Kirmes
vom 2. bis 6. September.
Halte- und Parkverbot in der Louisenstraße ab dem 30. August.
Sperrung der Louisenstraße für den Durchgangsverkehr vom 31. August bis zum 7. September.
Anlässlich der Eynattener Kirmes wird das Halten und Parken in der Louisenstraße ab Dienstag, dem 30. August, ab 8 Uhr, untersagt. Zwecks Aufstellung der Fahrgeschäfte und für die Materialanlieferungen erfolgt die Sperrung der Louisenstraße für den Durchgangsverkehr ab Mittwoch, dem 31. August, bis Mittwoch, dem 7. September, einschließlich (bis zum Ende der Aufräumarbeiten).
Die Umleitung erfolgt über Aachener Straße / Lichtenbuscher Straße und umgekehrt. Ausgenommen sind die Anlieger in der Zeit außerhalb des Kirmesbetriebs. Den Linienbussen ist für die Dauer der Sperrung das Befahren der Höveler Gasse erlaubt. In der Höveler Gasse wird das Halten und Parken von Fahrzeugen beidseitig verboten, um die Durchfahrt der Linienbusse zu gewährleisten.
Bzgl. der Entsorgung der Grünabfälle und des Haushaltsmülls am Freitag, dem 2. September, sind die Anrainer gebeten, die entsprechenden Tonnen und Müllsäcke ausnahmsweise im Bereich Aachener Straße an den Bürgersteig zu stellen: die Zufahrt zum Kirmesgelände über die Aachener Straße muss frei bleiben.
Raerener Keramikmarkt
am Wochenende
vom 10. bis zum 11. September – Sperrung Burgstraße.
Der Aufbau für den diesjährigen 27. Keramikmarkt beginnt am Freitag, dem 9. September. Deshalb treten am 9. September (ab 18 Uhr) sowie am 10. und 11. September (jeweils ganztägig) folgende Regelungen in Kraft:
Durchfahrverbot in beide Richtungen und Anliegerverkehr:
• Burgstraße
• Bergstraße
Die Umleitung erfolgt über Hauptstraße, Bahnhofstraße, Iterstraße, Platzstraße und umgekehrt. Den Anliegern des gesperrten Bereichs und den Besuchern des Keramikmarktes wird die Zufahrt zum Wohnort bzw. zum Besucherparkplatz erlaubt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt gleichzeitig ein Halte- und Parkverbot in der Burgstraße, ab der Gasse gegenüber Haus Nr. 103 bis zur Gasse „Blar“ in der Bergstraße sowie ab Haus Nr. 95 in der Burgstraße bis zur Kreuzung Hauptstraße, auf der rechten Seite in Richtung Hauptstraße.
Die Marktstände werden so platziert, dass die Rettungsdienste den Veranstaltungsbereich bei Notfällen passieren können. Die Linienbusse der TEC können die Haltestellen in diesem Zeitraum nicht – wie gewohnt – bedienen.
Straßenfest Honien
am 10. September –
Straßensperrung.
Anlässlich des Straßenfestes im Viertel Honien wird die Straße Honien zwischen Tümpel und Kreuzung Walheimer Straße / Turmstraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung gilt während der Veranstaltung sowie für die Dauer der Auf- und Abbauarbeiten des Festzeltes.
Knabbefest am Wochenende
vom 16. bis 17. September –
Verkehrsbeeinträchtigungen.
Anlässlich des Knabbefestes gelten folgende Regelungen:
Durchfahrverbot in der angegebenen Fahrtrichtung:
Rottstraße: ab Kreuzung Kreuzstraße bis Kreuzung Untere Rottstraße, in Fahrtrichtung Plei. Die Umleitung erfolgt über Untere Rottstraße, Waldstraße, Kalverberg, Schulstraße.
Halte- und Parkverbot: im Schonsweg: beidseitig, in der Rottstraße, vor den Häusern Nr. 36 bis 40, ausgenommen sind die Busse der „TEC“.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung im Voraus für ihr Verständnis und lädt zum Besuch der Veranstaltungen ein.

