Wochenspiegel

Steuervorteil gibt es nur mit der Nummer

Spenden: Seit dem 1. Januar 2024 ist die Angabe der Nationalregisternummer verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in Belgien anerkannte gemeinnützige Organisationen, Vereine und Einrichtungen, die Spenden entgegennehmen, welche steuerlich absetzbar sind, eine wichtige Änderung in der Handhabung von Spendenbescheinigungen beachten. Diese Änderung betrifft die verpflichtende Angabe der Nationalregisternummer oder der BIS-Nummer (Belgian Identification Number) der Spender auf den ausgestellten Bescheinigungen.

Gemäß der belgischen Gesetzgebung müssen Organisationen, die zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt sind, ihren Spendern jährlich eine solche Bescheinigung ausstellen, falls die Spenden steuerliche Vorteile ermöglichen.

Die Bescheinigungen können sowohl in Papierform als auch digital übermittelt werden.

Darüber hinaus ist es erforderlich, bis spätestens 1. März des Folgejahres eine Zusammenfassung dieser Spenden über das Online-Portal Belcotax-on-Web an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Die Bescheinigungen müssen unter anderem das Kalenderjahr, für das sie ausgestellt werden, eine laufende Nummer, die vollständigen Angaben der gemeinnützigen Einrichtung sowie Name, Vorname, und Adresse des Spenders enthalten. Bis zum 31. Dezember 2023 war es optional, die Nationalregisternummer des Spenders anzugeben. Seit dem 1. Januar 2024 ist diese Angabe nun zwingend erforderlich. Für juristische Personen und Unternehmen kann stattdessen die Unternehmensnummer angegeben werden.

Wo finde ich meine Nationalregisternummer? Die Nummer steht auf der Rückseite des belgischen Personalausweises und besteht aus elf Ziffern, wobei die ersten sechs Ziffern auf das Geburtsdatum des Ausweisinhabers entfallen.

Spender, die in Belgien leben, arbeiten oder einen Wohnsitz haben, jedoch keine Nationalregisternummer besitzen, können stattdessen ihre BIS-Nummer verwenden.

Wo finde ich meine BIS-Nummer? Die BIS-Nummer findet sich auf verschiedenen offiziellen Dokumenten wie dem Steuerzettel, dem Rentenbescheid oder dem Ausländerausweis. Die Implementierung der neuen Regelung erfordert von den Organisationen eine Anpassung ihrer internen Prozesse, um die erforderlichen Informationen rechtzeitig zu erfassen. Zwar stellt die Gesetzgebung sicher, dass Organisationen die Nationalregisternummer ihrer Spender anfragen dürfen, doch ergeben sich daraus praktische Herausforderungen.

Wie erhalten Organisationen die Nationalregisternummer? Möglicherweise haben Sie bereits einen Brief oder Email erhalten, in der Sie als Spender gebeten wurden, ihre Nummer mitzuteilen.

Dem sollten Sie nachkommen, falls sie Ihre Spende ab 40 Euro steuerlich absetzen möchten. Haben Sie keine Benachrichtigung erhalten können Sie auf der Webseite der Organisation nachschauen, ob ein Formular zur Übermittlung der Nummer angeboten wird. Sollte auch dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich per Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen. (kupo) Weitere Infos gibt es unter https://shorturl.at/qwKU4

(Quelle: GrenzEcho)

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