PR-Text: Gemeinderatswahlen 2024
In Belgien gilt prinzipiell die Wahlpflicht. Die Bedingungen hängen unter anderem von der Nationalität ab. Wer wählen gehen muss, erhält mindestens 15 Tage vor dem Wahltag per Post eine Wahlaufforderung.
• Was sollen Sie mit ihr machen? Am Wahltag zum Wahllokal mitbringen.
• Was sollen Sie tun, wenn Sie sie nicht per Post erhalten? Bei der Gemeinde vorbeigehen.
• Was passiert, wenn Sie sie am Wahltag vergessen? Dann riskieren Sie, dass Sie nicht wählen dürfen. Also: an die Wahlaufforderung denken!
Sie besitzen die belgische Nationalität? Sie müssen Ihre Stimme am 13. Oktober abgeben, wenn Sie:
• bis zum Wahltag 18 Jahre alt sind,
• bis zum 1. August 2024 im Bevölkerungsregister einer Gemeinde eingetragen sind,
• bis zum Wahltag über Ihr Wahlrecht verfügen.
Sie besitzen die Nationalität eines EU-Staates? Sie müssen wählen gehen, wenn Sie:
• bis zum Wahltag 18 Jahre alt sind,
• bis zum 1. August 2024 im Bevölkerungsregister eingetragen sind,
• bis zum 31. Juli 2024 in der Wählerliste einer Gemeinde eingetragen sind,
• bis zum Wahltag über Ihr Wahlrecht verfügen.
Sie besitzen die Nationalität eines Staates außerhalb der EU? Sie sind verpflichtet, sich zum Wahllokal zu begeben, wenn Sie:
• während fünf Jahren ununterbrochen Ihren Hauptwohnort in Belgien haben, also spätestens seit dem 1. August 2019 – dies über eine gültigen Aufenthaltsschein,
• bis zum Wahltag 18 Jahre alt sind,
• bis zum 1. August 2024 im Bevölkerungsregister eingetragen sind,
• bis zum 31. Juli 2024 in der Wählerliste einer Gemeinde eingetragen sind,
• bis zum Wahltag über Ihr Wahlrecht verfügen.
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