VoG Sonnenschein
Kelmis. – Seit dem 1. Januar müssen wir als Vereinigung die Spenden, welche steuerlich absetzbar sind, eine wichtige Änderung betreffend der Spendenbescheinigungen beachten. Diese Änderung betrifft die verpflichtende Angabe der Nationalregisternummer der Spender auf den ausgestellten Bescheinigungen.
Gemäß der belgischen Gesetzgebung müssen Vereinigungen, die zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt sind, ihren Spendern jährlich eine solche Bescheinigung ausstellen, falls die Spenden steuerliche Vorteile ermöglichen.
Bis zum 31. Dezember war es optional die Nationalregisternummer des Spenders anzugeben. Seit dem 1. Januar ist diese Angabe nun gesetzlich erforderlich.
Dem sollten Sie nachkommen, falls Sie Ihre Spende ab 40
Hiermit bitten wir Sie darauf zu achten in der Mitteilung der Überweisung Ihre Nationalregisternummer einzutragen. Sie können uns ebenfalls per Mail Ihre Nationalregisternummer mitteilen, wenn Sie dies vergessen haben, an folgende Adresse:
Finanzen.sonnenschein@gmail.com. Wir danken für Ihr Verständnis, VoG Sonnenschein.