Verkehrsbeeinträchtigungen
Raeren. – Halte- und Parkverbote für Aufbauten, Infrastruktur und Fahrgeschäfte: Im Hinblick auf die erforderlichen Halte- und Parkverbote in der Hauptstraße anlässlich der Raerener Kirmes weist die Gemeinde Raeren darauf hin, dass in geringer Entfernung zum Ortszentrum der große Kirchparkplatz an der Neustraße zur Verfügung steht.
Die Halte- und Parkverbote sind gültig ab Beginn des Aufbaus bis nach dem Ende der Abbauarbeiten.
Ab Donnerstag, dem 14. August bis zum Ende der Abbauarbeiten, auf allen öffentlichen Parkplätzen entlang der Hauptstraße, zwischen Kreuzung Burgstraße und Kreuzung Titfeld. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Kirmes-Schausteller und die Imbisswagen.
Ab Samstag, dem 16. August bis zum Ende der Abbauarbeiten, auf den fünf hinteren öffentlichen Parkplätzen vor dem Friedhofseingang sowie auf den fünf öffentlichen Parkplätzen vor dem Blumengeschäft Piel (ausgenommen sind Fahrzeuge des Kirmes-Schaustellers John Pierre).
Durchfahrtsverbote Hauptstraße – Straßensperrung: Im Rahmen der Aufstellung der Fahrgeschäfte, Aufbauten und Imbisswagen für die Raerener Kirmes gelten folgende Durchfahrtsverbote in der Hauptstraße: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Ab Donnerstag, dem 14. August, bis zum Ende der Abbauarbeiten am Mittwoch, dem 20. August, wird die Durchfahrt für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen verboten.
Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen gelten die Durchfahrtsverbote wie folgt: Gültig am Freitag, dem 15. August, Samstag, dem 16. August, Sonntag, dem 17. August, Montag, dem 18. August und Dienstag, dem 19. August, jeweils ab 16 Uhr, ab Kreuzung Burgstraße bis Kreuzung Titfeld.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Kirmes wird die Zufahrt für Anrainer und Geschäftskunden erlaubt.
Die Umleitung erfolgt über Neustraße, Neudorfer Straße, Schulstraße, Hochstraße und umgekehrt.
Die Linienbusse der TEC können die Haltestellen in dieser Zeit nicht – wie gewohnt – anfahren.
Die Durchfahrt für Polizei und Rettungsdienste bleibt möglich.