Für eine gültige Spendenquittung
Ostbelgien.
Damit diese erstellt werden können, benötigen die anerkannten Organisationen bestimmte personenbezogene Angaben, die seit 2025 nicht mehr automatisch übermittelt werden.
Spenderinnen und Spender werden daher gebeten, ihre Daten eigenständig an jede Organisation zu melden, an die sie mindestens 40€ gespendet haben insofern dies nicht bereits geschehen ist.
Dies betrifft auch Spenden, die anlässlich eines Spendenaufrufs in einer Traueranzeige geleistet wurden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Vor- und Nachname (bei Gemeinschaftskonten ist dies meist nicht gewährleistet und es ist unklar, wem die NISS-Nummer zuzuordnen ist);
Nationalregisternummer (seit 1. Januar 2024 gesetzlich verpflichtend für steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen);
Vollständige Adresse (wird von den Banken nicht mehr automatisch weitergeleitet).
Nur mit diesen Informationen können die Organisationen eine gültige Spendenquittung ausstellen und die steuerliche Berücksichtigung gewährleisten.

