Wochenspiegel

Rückreiseformular bei Einreise in Belgien in deutscher Sprache abrufbar

Ostbelgien. – Aufgrund der Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrats muss bei Ein- oder Rückreise nach Belgien – ähnlich wie in anderen Ländern – ein Fragebogen ausgefüllt werden. Fristen, Informationen, Maßnahmen und Bestimmungen sind auf diplomatie.belgium.be und das Rückreiseformular „Public Health Passenger Locator Form“ auf travel.info-coronavirus.be/de zu finden.

Durch die Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrats, ab dem 1. August den Fragebogen verpflichtend von allen Reiserückkehrern ausfüllen zu lassen, soll das Tracing im Zuge der Corona-Pandemie weiter unterstützt und im Falle einer Farbcodeänderung eines Landes nachverfolgt und informiert werden.

Wer nach einem Auslandsaufenthalt nach Belgien reisen oder nach Belgien zurückkehren möchte, muss die neuesten Reisehinweise lesen und innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft in Belgien das „Public Health Passenger Locator Form“-Formular ausfüllen. Das Dokument in deutscher Sprache ist unter travel.info-coronavirus.be/de zu finden.

Das Dokument muss von allen Personen, die nach Belgien einreisen, ausgefüllt werden. Das Transportmittel spielt dabei keine Rolle. Ausgenommen sind lediglich die Personen, deren Aufenthalt in Belgien weniger als 48 Stunden dauert und jene, die weniger als 48 Stunden im Ausland verbracht haben. Hierbei geht es also nicht um die klassischen Grenzgänger, sondern vielmehr um längere Auslandsaufenthalte. Auf der Internetseite des Außenministeriums (diplomatie.belgium.be) findet man nicht nur das länderspezifische Ampelsystem, sondern auch weiter unten, alle Maßnahmen und Bestimmungen zu den verschiedenen Reisezielen.

Weiterhin gilt aber, wer aus einer „roten Zone“ heimkehrt, muss sich in häusliche Quarantäne begeben und einem verpflichtenden Corona-Test unterziehen.

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