Wer schon einmal auf einem Campingplatz war, kennt diese kleinen, einfachen und minimal ausgestatteten Häuschen als Ferienhäuser. In den letzten Jahren hat man diese Minihäuser aber auch als Wohnhäuser entdeckt. Man könnte es als preiswerte Alternative zum Appartement oder Mietwohnung in Betracht ziehen.
Laut Definition darf ein Tiny-House maximal 20 Quadratmeter Umfang haben und maximal eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern aufweisen. Man unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Nutzungsformen. Soll es dauerhaft bewohnt werden, soll es als Ferienhaus genutzt werden oder mit Rädern als Wohnwagen? Für die dauerhafte Nutzung benötigt man ein Grundstück und die dazu erforderliche Baugenehmigung. Dabei setzen viele Kommunen eigene Bedingungen, wie und in welcher Form diese Häuser gebaut werden dürfen. Das Grundstück muss zudem erschlossen sein, also an die Versorgungsleitungen und das Wegenetz angeschlossen sein.
Als Ferienwohnung oder Wochenendhaus kann das Tiny-House in speziell ausgewiesenen Gebieten aufgestellt werden.
Zum Beispiel in Ferien- und Freizeitparks oder speziellen Sondergebieten, die der Erholung dienen. Meist ist die Errichtung dort auch ohne Baugenehmigung möglich, aber ein dauerhafter Aufenthalt als Erstwohnsitz ist ausgeschlossen.
Es gibt die Tiny-Häuser auch als Wohnwagen, also auf Rädern. Man kennt das vielleicht von einem Bauwagen. Die Nutzung wird dann auch so angesehen, als handele es ich um einen Campingwagen und gilt somit als Fahrzeug.
Wie ein Anhänger oder ein Campingwagen muss es angemeldet werden und regelmäßig geprüft werden. Und dieses Tiny-House darf nur auf Privatgrundstücken dauerhaft abgestellt werden. Die Räder dürfen dabei nicht komplett entfernt werden.
gs