Ostbelgien. – Die fünfte Jahreszeit geht in die heiße Phase und Karnevalsfans jeden Alters freuen sich auf den großen Saisonhöhepunkt. Feiern, lachen und Spaß haben gehören einfach dazu.
Karneval & Jugendliche
Gerade für junge Leute ist Karneval etwas ganz Besonderes. Leider wird dabei die Wirkung von Alkohol oft unterschätzt – und genau das kann schnell zu unschönen oder sogar gefährlichen Situationen führen.
Deshalb richtet die Polizeizone Weser-Göhl einen klaren Appell an Eltern, Erziehungsberechtigte und Veranstalter: Bitte nehmt eure Verantwortung ernst.
Was gilt beim Alkohol?
• Unter 16 Jahren: Alkohol ist tabu.
• Ab 16 Jahren: Bier, Wein und deren Mixgetränke sind erlaubt. (Ausnahmen bilden gegorene Getränke über 22 Vol. % wie z.B. Portwein oder Sherry).
• Hochprozentiger destillierter Alkohol (über 1,2 Vol.%), gibt’s erst ab 18 Jahren, dies beinhaltet auch die betreffenden Mixgetränke.
Unser Tipp: Sprecht frühzeitig mit Jugendlichen über Alkohol und Regeln – so bleibt der Karneval für alle ein fröhliches und sicheres Fest.
Tanz- und
Abendveranstaltungen
Auch hier gelten klare Regeln: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Tanz- und Abendveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen. Eltern sollten außerdem immer wissen, wo sich ihr Kind aufhält, mit wem es unterwegs ist und wie der sichere Heimweg aussieht.
Karneval & Straßenverkehr
Während der Karnevalstage sind viele Menschen zu Fuß unterwegs. Umso wichtiger ist gegenseitige Rücksicht – und natürlich: kein Alkohol am Steuer!
Die Polizeizone Weser-Göhl wird von Altweiber bis Aschermittwoch verstärkt Alkohol- und Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
Wir wünschen allen eine fröhliche und sichere Karnevalszeit!
In diesem Sinne:
Oepe, Kelemes, Roore änn Lontze Alaaf!

