Wochenspiegel

Verkehrsregelung an Karneval

Stadt Eupen

Eupen. – Aufgrund der Karnevalsumzüge in Eupen an Altweiberdonnerstag (12. Feburar), Karnevalssonntag (15. Februar) und Rosenmontag (16. Februar) und in Kettenis am Veilchendienstag (17.Februar) gelten folgende Verkehrsregelungen:

– Der Parkplatz Bergstraße ist am Donnerstag, 12. Februar, von 13.00 bis 24.00 Uhr, am Sonntag, 15. Februar, von 13.00 bis 24.00 Uhr und am Montag, 16. Februar, von 9.30 bis 24.00 Uhr ausschließlich über die Hufengasse erreichbar.

– Der Werthplatz ist von Sonntag, 15. Februar, um 10.00 Uhr bis Montag, 16. Februar um 24.00 Uhr nicht über Nispert erreichbar.

– Altweiberdonnerstag, von 10.00 bis 13.30 Uhr ist der Rathausplatz für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Nöretherstraße und die Vervierser Straße. Von 13.00 bis 24.00 Uhr sind folgende Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt: Paveestraße (außer Anlieger), Hufengasse ab Klösterchen in Richtung Marktplatz, Marktplatz, Kirchstraße, Klosterstraße, Bergstraße bis zur Einfahrt Parkplatz Bergstraße, Klötzerbahn bis zur Kreuzung mit der Schulstraße in Richtung Gospertstraße.

Bis zur Freigabe durch die Polizei bleiben folgende Straßen gesperrt: Kirchstraße, Bergstraße bis zur Neustraße und Klötzerbahn (bis zur Kreuzung mit der Schulstraße in Richtung Gospertstraße).

– Karnevalssonntag, von 12.00 bis 16.00 Uhr ist der Verkehr in Bellmerin zwischen der Kreuzung mit der Haagenstraße und der Brücke Langesthal untersagt. Von 13.00 bis 24.00 Uhr, ist der Verkehr in folgenden Straßen untersagt: Kirchstraße, Klötzerbahn bis Kreuzung Schulstraße (in Richtung Gospertstraße) und Bergstraße bis zur Kreuzung mit der Neustraße. In dieser Zeit ist in der Neustraße sowie in der oberen Bergstraße lediglich der Ortsverkehr bis auf Höhe der Absperrungen erlaubt.

– Rosenmontag, den 16. Februar, auf dem Werthplatz ist am Montag von 10.00 bis 24.00 Uhr jeglicher Verkehr untersagt. Der Ortsverkehr ist in dieser Zeit in der Hookstraße, im Kaperberg und in der Straße Nispert bis auf Höhe der Absperrungen erlaubt. Der Durchgangsverkehr von der Aachener Straße kommend wird über den Lascheterweg umgeleitet.

Ab 7 Uhr gilt bereits ein Park- und Halteverbot auf dem Werthplatz (kleiner und großer Platz). Von 9.30 bis 24 Uhr, ist der Verkehr in folgenden Straßen untersagt: Kirchstraße, Klötzerbahn, Gospertstraße und Bergstraße bis zur Kreuzung mit der Neustraße. In dieser Zeit ist in der Neustraße sowie in der oberen Bergstraße lediglich der Ortsverkehr bis auf Höhe der Absperrungen erlaubt. Von 13.00 bis 17.00 Uhr ist jeglicher Verkehr im Bellmerin, in der oberen Haagenstraße, der Unteren Rottergasse und der Monschauer Straße untersagt.

In dieser Zeit ist in folgenden Straßen lediglich der Ortsverkehr bis auf Höhe der Absperrungen erlaubt: Hütte, Gülcherstraße, Binsterweg, Obere Rottergasse, Langesthal. Die Fahrzeuge aus der Gülcherstraße kommend dürfen diese ausschließlich während der Pause des Rosenmontagszugs in Richtung Schilsweg verlassen.

– Veilchendienstag, von 16.00 bis 19.00 Uhr wird jeglicher Verkehr in der Weimser Straße, zwischen dem Kuhkreisverkehr an der Hochstraße und der Aachener Straße, untersagt. In dieser Zeit ist lediglich der Ortsverkehr von der Hochstraße kommend bis zur Einfahrt am Parkplatz Panneshof gestattet.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen folgen bitte der gesonderten Beschilderung.

Um die Karnevalsumzüge zu ermöglichen, gelten ebenfalls zeitlich begrenzte Park- und Halteverbote, die entsprechend ausgeschildert sind.

Das Gemeindekollegium dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und die Berücksichtigung der Beschilderung.

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