Wochenspiegel

Verkehrsregelung

Eupener Nikolauskirmes vom 19.-23. Juni 2026

Eupen. – In der Zeit der Nikolauskirmes gelten folgende befristete Verkehrsregelungen.

Mittwoch, 17. Juni, 18 Uhr bis zum Kirmesabbruch: Klötzerbahn und Gospertstraße: Einbahnverkehr in Richtung Werthplatz; Schulstraße und Hisselsgasse (jeweils unterer Bereich): Aufhebung des Einbahnverkehrs und erlaubter Verkehr in beide Richtungen; Hookstraße: Nur Ortsverkehr bis zu den Absperrungen erlaubt; Am Klösterchen: Nur Ortsverkehr erlaubt; Zufahrt Parkplatz Bergstraße: Nur über die Hufengasse möglich; Verbindungsstraße seitlich der Friedenskirche: Komplett gesperrt für den Verkehr; Frankendelle (in Richtung Kehrweg): Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt (außer Ortsverkehr); Kaperberg und Werthplatz: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt (außer Anlieferungen); Werthplatz: Befahrbar nur in Richtung Hookstraße. Umleitung für die Fahrzeuge von Nispert kommend über die Straße Holftert;

Zusätzliche Umleitungen: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Über Haasstraße, Olengraben, Rotenberg und Lascheterweg; Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen: In Richtung Aachen über Nispert, Heidgasse und Schnellewindgasse; Durchgangsverkehr von der Aachener Straße kommend wird über den Lascheterweg umgeleitet.

Während der Auf und Abbauarbeiten sowie ab jeweils einer Stunde vor der Öffnung der Kirmes: Klötzerbahn, Gospertstraße und Werthplatz: Jeglicher Fahrzeugverkehr ist untersagt; Neustraße und obere Bergstraße: Nur Ortsverkehr bis zu den Absperrungen erlaubt; Kirchstraße und Untere Bergstraße:

Jeglicher Fahrzeugverkehr ist untersagt; Kaperberg: lediglich Ortsverkehr bis zur Kreuzung Schulstraße gestattet; Parkplatz Bergstraße und dazugehörige Wege: Komplett gesperrt für den Verkehr.

Es gelten verschiedene Park- und Halteverbote in der Bergstraße, in der Paveestraße, auf dem Werthplatz, in der Hisselsgasse, in der Schulstraße, in der Hookstraße.

Aus Sicherheitsgründen ist das Abstellen von Fahrzeugen vor Absperrbarrieren untersagt. Das Versetzen der Absperrungen durch nicht autorisierte Personen ist verboten und wird polizeilich verfolgt.

Um den reibungslosen Kirmesablauf zu ermöglichen, einschließlich Auf- und Abbau, wird die Bevölkerung zudem gebeten, sich an die Beschilderung zu halten und die Fahrweise im Stadtzentrum den besonderen Gegebenheiten anzupassen.

Das Gemeindekollegium dankt der Bevölkerung und den Besuchern für Ihr Verständnis und wünscht allen schöne Kirmestage!

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