Ernteschäden
Raeren. – Die Gemeinde wird angesichts der langanhaltenden Dürre die Kommunale Kommission zur Feststellung von Ernteschäden einberufen.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Parzellen auf dem Gebiet der Gemeinde Raeren bewirtschaften, können spätestens bis zum Freitag, dem 2. September, bei der Gemeindeverwaltung ein ordnungsgemäß ausgefülltes Feststellungsprotokoll für Ernteschäden einreichen, das der Kommission zur Begutachtung vorgelegt wird.
Achtung: beträchtliche dürrebedingte Ernteverluste an Kulturen wie Mais, Getreide, usw. müssen zwingend von der Kommission vor Ort begutachtet werden. Zu diesem Zweck beantragt der betroffene Landwirt mindestens 14 Tage vor dem Erntetermin eine Ortsbesichtigung. Das Feststellungsformular sowie weitere Auskünfte sind erhältlich bei Frau Stephanie Soiron oder Herrn Andreas Wagner, Bauamt, Hauptstraße 30 in 4730 Raeren, Tel. 087/85 89 72.

