Neues System ab dem 1. Januar 2023
Deutschsprachige Gemeinschaft. – Ab dem 1. Januar können Menschen ab 65 Jahren, die in ihrem Alltag einen effektiven Unterstützungsbedarf haben, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Pflegegeld beanspruchen. Ab diesem Zeitpunkt verwaltet die DG die neue Zuständigkeit autonom.
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Senioren mit einem Unterstützungsbedarf, welche monatlich ausgezahlt wird und darauf abzielt, die Autonomie der Senioren zu stärken und ihnen zu einem selbstbestimmten Leben zu verhelfen.
Das neue Pflegegeldsystem der DG beruft sich ausschließlich auf den tatsächlichen Pflegebedarf der Person und nicht mehr, wie vorher im System der BUB (Beihilfe für Betagte), auf den Pflegebedarf und das Haushaltseinkommen.
Das System ist in zwei Säulen aufgeteilt.
Ein festgestellter Unterstützungsbedarf gibt das Recht auf das Basispflegegeld. Zusätzlich existiert die Möglichkeit eines Sozialzuschlags. Dieser dient einer größeren Unterstützung von einkommensschwachen Senioren.
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen: Die Person muss das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben (aktuell 65 Jahre), in Belgien hauptsozialversichert sein und ihren Wohnsitz auf dem deutschen Sprachgebiet Belgien oder aufgrund der europäischen Verordnung 883/2004 ein Anrecht auf Geldleistungen in der DG haben. Ferner muss die Person einen Unterstützungsbedarf aufweisen, der von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben festgestellt wurde.
Im Sinne der Selbstbestimmung der Senioren und der Stärkung ihrer Autonomie steht der Betrag den Senioren zur freien Verfügung. Und: Es können ab sofort auch Partnerinnen bzw. Partner das Pflegegeld beantragen. Zur weiteren Information und Fragen zur Antragstellung wurde eine Telefonpermanenz eingerichtet (087/78
Alle Infos findet man auch unter:

