Wochenspiegel

Der Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung sucht Mitglieder!

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Eupen. – Seit dem 3. Dezember 2022 gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder kurz DG ein neues Dekret. Ein Dekret ist wie ein Gesetz. In dem Dekret steht, dass es bald einen Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung gibt. Ein Beirat ist eine Versammlung von mehreren Personen, die gemeinsam Dinge besprechen und Vorschläge machen.

Was macht der Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung?

Der Beirat berät die Regierung zu allen Fragen rund ums Thema Beeinträchtigung. Zum Beispiel zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung. Inklusion bedeutet: Menschen mit Beeinträchtigung sollen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. So wie alle anderen. Sie haben dabei die gleichen Rechte.

Der Beirat kann zu allen Themen frei seine Vorschläge machen und seine Meinung sagen.

Oder die Regierung macht eine besondere Anfrage. Auch hier gibt der Beirat seine Meinung, damit die Regierung die richtigen Entscheidungen treffen kann. Die DG sucht nun Mitglieder für diesen Beirat.

Wer ist in dem Beirat?

• Drei Personen aus der Zivilgesellschaft, die noch gesucht werden;

• Vertreter aus Vereinigungen, die mit oder für beeinträchtigte Menschen arbeiten;

• Menschen, die in den Gemeinden in Beiräten arbeiten;

Auch Vertreter aus verschiedenen Diensten werden als beratende Mitglieder im Beirat sein:

• Ministerium,

• Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben,

• Regierung.

Wie lange dauert die Mitarbeit im Beirat?

Die Mitarbeit im Beirat heißt auch Mandat. Das Mandat ist wie ein Auftrag und dauert maximal fünf Jahre. Das Mandat kann nach 5 Jahren erneuert werden.

Sie möchten in dem Beirat mitarbeiten?

Dann reichen Sie Ihre Bewerbung beim Ministerium schriftlich ein. Das ist bis zum 1. März möglich. Sie müssen dazu folgende Bedingungen erfüllen:

Sie sind selbst beeinträchtigt und älter als 18 Jahre.

Oder Sie sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von beeinträchtigten Kindern, die jünger als 18 Jahre alt sind und nicht Mitglied einer Vereinigung von und für Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Was muss in der Bewerbung stehen?

Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.

Sie senden Ihre Bewerbung an folgende Adresse:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Fachbereich Familie und Soziales, z.H. Frau Lisa Stüttgen, Gospertstraße 1, 4700 Eupen.

Sie brauchen noch mehr Informationen?

Dann wenden Sie Sich an Frau Lisa Stüttgen, Tel. 087/876783, E-Mail:

lisa.stuettgen@dgov.be.

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