Wochenspiegel

TEC: Strafen für das Nichttragen der Maske

Wallonische Region.- Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske trägt, kann jetzt ein Bußgeld vom Personal der TEC verhängt bekommen. Diese Entscheidung der wallonischen Regierung ist Gegenstand eines Beschlusses, der im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge) veröffentlicht wurde.

Konkret bedeutet dies, dass die TEC-Inspektoren nun befugt sind, ein Bußgeld von 250 € gegen diejenigen zu verhängen, die sich nicht an die Verordnung über das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln halten.

Zur Erinnerung: Diese Verordnung schreibt vor, dass alle Personen ab 12 Jahren ihren Mund und ihre Nase mit einer Maske oder einer anderen Stoffalternative bedecken müssen, sobald sie die Bus-oder Metrostation, Bahnsteige, Haltestellen oder Fahrzeuge betreten.

Um die Gesundheit aller zu gewährleisten, müssen alle Passagiere hinten einsteigen und der Verkauf an Bord wird vorübergehend eingestellt. Die Fahrgäste sind verpflichtet, einen gültigen Fahrschein zu besitzen und diesen zu entwerten. 

Kontaktiert uns…

Folgt uns…

Zur Website von: