Er richtet sich an kleine, bürgernahe Projekte, die den grenzüberschreitenden Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen fördern.
Zusammenarbeit über Grenzen hinweg
Der Aufruf richtet sich an kleine Strukturen mit wenig oder gar keiner Erfahrung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Durch die Organisation von bürgernahen Aktivitäten, soll das grenzüberschreitende Bewusstsein geschärft, das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt und die Lebensqualität der Grenzbewohner verbessert werden.
Maßnahmen, die im Rahmen eines Mikroprojekts unterstützt werden, könnten beispielsweise gemeinsam entwickelte, organisierte, eventuell sogar rotierende Sport- und Kulturveranstaltungen, interkulturelle, bürgerbeteiligende und ehrenamtliche Projekte, oder Medienangebote sein.
Der maximale Förderbetrag aus dem Programm Interreg V A Großregion beträgt 25.000 Euro bei einem festen Fördersatz von 90 % der Gesamtkosten des Mikroprojekts.
Die Mikroprojekte müssen sich thematisch an dem spezifischen Ziel 7 des Kooperationsprogramms “Grenzüberschreitende Aktionen von Bürgern für die Bürger in der Großregion aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, usw., die die soziale Inklusion fördern” ausrichten.
Beispiele für förderfähige Strukturen sind Sport-, Kultur- und Jugendvereine, Schulen, Bürgerinitiativen, Kommunen, sowie sozial- und solidarwirtschaftliche Organisationen. Hochschulen und Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weiterführende Auskünfte:Zur Vorbereitung des Antrags ist es notwendig, dass potenzielle Träger von Mikroprojekten, die an grenzüberschreitender Zusammenarbeit interessiert sind, sich an die Kontaktstelle im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums: www.ostbelgieneuropa.be.