Wochenspiegel

3.500 € – Entschädigung für Sektoren, die sich immer noch im Stillstand oder Leerlauf befinden

Die wallonische Region gewährt Unternehmen und Selbständigen, die immer noch vollständig von den restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen sind, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.500 EUR. Die Anträge dafür müssen bis zum 15. Oktober 2020 einschließlich über die Website https://indemnitecovid.wallonie.be eingereicht werden. Um Anspruch auf die komplementäre Entschädigung zu haben, muss man:

  • Selbständiger oder ein kleines Unternehmen im Sinne der Vorschriften sein;
  • einer Tätigkeit in der Wallonie nachgehen;
  • die Ausgleichsentschädigung von 5.000 EUR erhalten haben;
  • in einem der als förderfähig anerkannten Sektoren/NACE-Codes tätig sein (https://bit.ly/3lCMZuH): 49.310, 49.320, 49.390, 55.203, 55.204, 55.209, 56.210, 56.302, 59.140, 74.109, 74.201, 74.209, 77.293, 77.392, 79.110, 79.120, 79.901, 79.909, 82.300, 90.011, 90.012, 90.021, 90.022, 90.023, 90.029, 90.031, 90.032, 90.041, 90.042, 93.199, 93.211 und 96.040.

Etwa 15.000 Klein- und Kleinstunternehmen oder selbständige Unternehmen sind in diesen Sektoren tätig und haben somit potenziell Anspruch darauf.

Kontaktieren Sie gerne die WFG Ostbelgien für Fragen und Hilfestellungen unter info@wfg.be oder 087/56 82 01.

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