Wochenspiegel

Coronaprämie für Personal in Pflegeeinrichtungen

Ostbelgien. – Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich auf die Auszahlung einer einmaligen Coronaprämie in Höhe von 985 Euro für die Mitarbeiter von

Einrichtungen im Pflege- und Behindertensektor verständigt. Diese Prämie, soll

zusätzlich zum steuerfreien Konsumscheck in Höhe von 300 Euro gewährt werden,

der ebenfalls von der DG finanziert wird.

Damit reagiert die DG-Regierung auf die Ankündigung des föderalen

Gesundheitsministers Franck Vandenbroucke, eine entsprechende Sonderprämie an

das Krankenhauspersonal auszuzahlen.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet man seit Jahren an einer finanziellen

Aufwertung und der Verbesserung Arbeitsbedingungen im Pflege- und

Behindertensektor. Mit der Übernahme der Aufsicht über die Wohn- und

Pflegezentren im Jahr 2019 vereinbarte die ostbelgische Regierung mit den

Sozialpartnern höhere Gehälter im Pflegesektor, die rückwirkend seit dem 1.

September 2020 Gültigkeit haben.

Wir sind der Überzeugung, dass gerechtere Löhne für den Sektor und vernünftige

Arbeitsbedingungen nachhaltiger sind als einmalige Prämien. Dem trägt die DGRegierung

auch ohne Coronakrise Rechnung.

Dennoch haben wir mit der Unterstützung des Parlaments durch das zweite

Krisendekret versprochen, dass die Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der

Gemeinschaft nicht anders behandelt werden sollten als die Krankenhäuser, für die

der Föderalstaat verantwortlich ist. Aus diesem Grund werden wir sowohl eine Prämie

als auch den steuerfreien Konsumscheck finanzieren.

Die Coronaprämie der DG wird an alle Mitarbeiter in der stationären Pflege und

häuslichen Hilfe sowie an Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen aus dem Bereich

für Menschen mit Beeinträchtigung ausgezahlt. Die betroffenen Einrichtungen werden in Kürze kontaktiert. Die Auszahlung kann vom Arbeitgeber noch in diesem Jahr erfolgen. – Testen ist nicht

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