Wochenspiegel

SYLVESTER – Welche Maßnahmen gelten?

Die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel möchten die Bevölkerung nochmal zusammengefasst an die geltenden Maßnahmen für die Silvester-Nacht erinnern:

  • Es gilt eine Ausgangssperre AB 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
  • Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit: max. 4 Personen.
  • Private Zusammenkunft: Haushalt + max. 1 Person (Mit Ausnahme: Alleinstehende Person).
  • Das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist bis zum 15/01 verboten.
  • Der Besitz und das Tragen von Feuerwerkskörpern ist vom 31/12 bis zum 01/01 einschließlich verboten.
  • Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten.

Wie jedes Jahr wird es in beiden Polizeizonen zu verstärkten Polizeikontrollen kommen. Hierbei wird es neben „Alkohol und Drogen am Steuer“ auch ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Corona-Regeln geben.

Kommen Sie gut und vor allem gesund ins neue Jahr!

Die Polizeizonen Weser-Göhl & Eifel

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