Wochenspiegel

Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kinderbetreuungsstrukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Unterstützung der Eltern hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die bereits geltenden Maßnahmen bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Die Zahlung einer Einkommensausfallentschädigung für konventionierte und selbstständige Tagesmütter sowie die Tagesmütterhäuser wird fortgesetzt.

Auf der anderen Seite soll auch den Eltern unter die Arme gegriffen werden, indem beispielsweise die Anrechnung der sogenannten „Kredittage“ weiterhin ausgesetzt wird. Den Eltern entstehen somit keine Kosten, wenn sie nicht auf die vertraglich vereinbarten Betreuungstage zurückgreifen und ihre Kinder stattdessen zu Hause betreuen.

Folgende Maßnahmen werden verlängert: Die Einkommensausfallentschädigung für die konventionierten und selbstständigen Tagesmütter; Die Einkommensausfallentschädigung für die Tagesmütterhäuser; Aussetzung des Personalschlüssels entsprechend dem Betreuungsbedarf; Aussetzung der Anrechnung der Kredittage für die Erziehungsberechtigten; Garantie der Lohnfortzahlung für das Personal des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung; Aussetzung der Mindestauslastung der Betreuungsstrukturen; Übernahme des Defizits der Außerschulischen Betreuung zu 100% sowie die Übernahme der Mehrkosten, bedingt durch die Anschaffung von Desinfektions- und Schutzmaterial.

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