Wochenspiegel

Was sich ab 1. Januar 2024 alles ändert

Briefmarken, Zugfahren, Zigaretten, Telekommunikation oder Sommerfestivals: Eine Reihe von Neuerungen im nächsten Jahr hat Auswirkungen auf die Finanzen der Belgier. Gute Nachrichten fürs Portemonnaie wird es in diesen inflationären Zeiten nicht viele geben. 2024 wird aber nicht nur ein Jahr, in dem der Geldbeutel leidet. Auch werden sich einige Gewohnheiten ändern: Flexijobs werden für neue Sektoren geöffnet, und wer während der Ferien krank wird, kann seine gesetzlichen Urlaubstage, die bislang verloren waren, zurückerhalten.

Höhere Tarife

bei Telekomanbietern

Sowohl Proximus als auch Voo und Orange werden im nächsten Jahr die Preise für einen Teil ihrer Internet- und Telefonieprodukte erhöhen. Überdies tritt am 1. März der neue Telekom-Sozialtarif in Kraft: Die Betreiber müssen den Empfängern eines Sozialtarifs einen Internetvertrag für maximal 19 Euro pro Monat anbieten (mit einer Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbps und einem Surfvolumen von mindestens 150 GB).

Bpost erhöht

Briefmarkenpreise

Ab dem 1. Januar 2024 wird Bpost die Preise für Briefmarken erhöhen. Eine Non-Prior-Briefmarke kostet 1,46 Euro statt 1,39 Euro bzw. 1,43 Euro beim Kauf eines Zehnerbogens. Eine Prior-Briefmarke kostet 2,27 Euro statt 2,17 Euro bzw. 2,24 Euro (Zehnerbogen). Der Versand von Paketen wird ebenfalls teurer. Die durchschnittliche Preiserhöhung für alle Inlandssendungen wird 2024 etwa 4,9 Prozent betragen. Bpost weist jedoch darauf hin, dass die Tarife im nächsten Jahr um weitere drei Prozent angehoben werden könnten, wenn die Inflation stärker als erwartet ansteigt.

Zugfahren wird im Februar

teurer

Wie jedes Jahr wird die SNCB ihre Tarife am 1. Februar anpassen. Nach einer Preiserhöhung von fast neun Prozent im Februar 2023 werden die Abonnements und andere Fahrscheine diesmal 5,9 % teurer. Ausgenommen sind die Preise für den City Pass in Antwerpen, Gent, Charleroi und Lüttich und den Fahrradzuschlag, die unverändert bleiben.

Das Ende der rückwärts

laufenden Zähler

Am 1. Januar beendet die Wallonische Region das System der rückwärts laufenden Zähler für Besitzer von Fotovoltaikanlagen – zumindest bei Neuinstallationen. Prosumer, die vor diesem Datum Sonnenkollektoren installiert haben, müssen sich keine Sorgen machen. Sie können bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin von diesem vorteilhaften Ausgleichssystem profitieren. Anzumerken ist, dass diejenigen, die nach dem 1. Januar 2024 Solarpaneele zu ihrer bestehenden Anlage hinzufügen, weiterhin von dem rückwärts drehenden Zähler profitieren können, sofern diese Anlage im Vergleich zur ursprünglichen nicht mehr als 1 kW Strom zusätzlich ins Netz einspeisen kann, ohne den Schwellenwert von 10 kW zu überschreiten. Anstelle des Prosumer-Systems haben neue Besitzer von Fotovoltaikanlagen künftig die Möglichkeit, ihren überschüssigen Strom direkt an einen Anbieter ihrer Wahl zu einem von diesem festgelegten Preis zu verkaufen. Dazu müssen sie über einen intelligenten Zweirichtungszähler verfügen, mit dem der entnommene und in das Netz eingespeiste Strom gemessen werden kann. Dieser Einspeise- oder Rückkaufpreis ist nicht reguliert und variiert je nach Anbieter.

Sozialtarife für Gas und Strom

ziehen stark an

Die Sozialtarife werden im ersten Quartal 2024 im Durchschnitt um 9,6 % für Erdgas und Wärme und um 9,3 % für Strom steigen. Für Erdgas und Wärme erreicht der Preis einschließlich Mehrwertsteuer 5,371 Cent/Kwh, was einem Anstieg um 0,469 Cent im Vergleich zum letzten Quartal 2023 entspricht. Strom (Eintarif) kostet einschließlich Mehrwertsteuer 23,441 Cent/Kwh, was einem Anstieg um 1,873 Cent entspricht.

Reform der

Dienstleistungsschecks

Ab dem 1. Januar wird es teurer, die Dienste einer Haushaltshilfe, eines Bügelstudios oder einer anderen über Dienstleistungsschecks bezahlten Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Der Nennwert eines Schecks wird von 9 auf 10 Euro angehoben. Diese Erhöhung betrifft die ersten 175 Schecks für eine Privatperson und die ersten 300 im Falle einer Haushaltsquote. Danach steigt der Preis auf 11 und anschließend auf 12 Euro bis zu einer Obergrenze von 500 oder 1.000 gekauften Schecks, je nach Familiensituation. Für Alleinerziehende, ältere Menschen und Menschen mit einer Behinderung gilt eine Sonderregelung: Die ersten 2.000 Schecks können zum Stückpreis von 10 Euro erworben werden. Die steuerliche Absetzbarkeit bleibt unverändert: Sie beträgt weiterhin 10 % für die ersten 150 Schecks, die pro Person und Jahr erworben werden. Das ist 1 Euro pro Scheck. Mit der Preiserhöhung soll das Verbot von Zusatzgebühren ausgeglichen werden, die einige Dienstleistungsscheck-Unternehmen den Kunden auferlegen.

Papier-Ökoschecks

nicht mehr gültig

Papier-Ökogutscheine müssen bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres aufgebraucht werden. Dann läuft die Gültigkeit der letzten Papier-Ökoschecks ab. Elektronische Schecks sind bereits seit 2016 im Umlauf.

Musikfestivals immer teurer

In der Musikbranche hat die Festivalsaison mit dem Verkauf von Tickets bereits begonnen. Aber Vorsicht: Die Preise ändern sich. Beispiel Dour: Bis zum 31. Dezember kostet ein Fünf-Tage-Ticket 165 Euro, ab 1. Januar 180 Euro, ab 15. Februar 199 Euro und während des Festivals 215 Euro. Diese Praxis ist bei allen Festivals üblich. Sie veranlasst die Besucher, schnell zu handeln, um von den günstigen Preisen, den sogenannten „Early Birds“, zu profitieren. Ein weiterer Trend: Die Preise der meisten Musikfestivals steigen wie jedes Jahr. Dies ist besonders bei den Großveranstaltungen der Fall. Beispiel: Rock Werchter und Les Ardentes, die von 292 Euro pro Kombiticket vor einem Jahr auf 304 Euro im Jahr 2024 (und von 127 Euro pro Tag auf 134 Euro) für Werchter und von 247 Euro pro Kombi auf 282 Euro (und von 95 Euro pro Tag auf 105 Euro) für das Festival in Lüttich steigen.

Feuerversicherungsprämien werden erhöht

Die Berechnung der Prämie einer Feuerversicherung basiert auf dem sog. Abex-Index, der die Entwicklung der Baupreise darstellt. Im November stieg der Index um 3,7 %. Die Feuerversicherung wird also im nächsten Jahr entsprechend teurer. Einige Versicherer rechnen jedoch noch eine eigene Erhöhung hinzu. Was die Kfz-Versicherung betrifft, so hat die Zeitung „L’Echo“ eine Untersuchung durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass bei AG Insurance eine Preisanpassung von durchschnittlich drei Prozent, bei Axa von etwa 4,7 % und bei Ethias von nicht mehr als vier Prozent zu erwarten ist. Nur ING plant keine Änderungen. Es sei daran erinnert, dass Indexierungen nicht ab dem 1. Januar gelten, sondern zum Zeitpunkt der jährlichen Fälligkeit des Vertrags.

Recyclinggebühr von zehn Euro

beim Kauf eines neuen Autos

Beim Kauf eines neuen Autos oder Lieferwagens müssen die Belgier ab dem 1. Januar einen Umweltbeitrag von zehn Euro zahlen. Dieser soll dazu dienen, das zukünftige Recycling des Fahrzeugs zu finanzieren.

Rauchen und Dampfen

werden teurer

Ab dem 1. Januar wird der Preis für eine Schachtel Zigaretten im Durchschnitt um zwei Euro erhöht. Somit ist der Preis für eine 20er-Schachtel innerhalb von vier Jahren um 59 Prozent gestiegen, der von Rolltabak sogar um mehr als 90 Prozent. Auch das Vapen von E-Zigaretten wird teurer: Es wird eine Akzisensteuer auf E-Liquids in Höhe von 15 Eurocent pro Milliliter eingeführt. Diese Abgabe gilt für „Standard“-Flüssigkeiten, die in elektronischen Zigaretten verwendet werden, aber auch für Aromen und Nikotinbooster. Einweg-E-Zigaretten werden aufgrund dieser Maßnahme ebenfalls teurer. Ab dem 11. Januar werden attraktive Merkmale von E-Zigaretten, wie LED-Licht, verboten. Auch der Geschmack der E-Zigarette darf ab dann nur noch neutral auf der Verpackung angegeben werden.

Steuerregularisierung

nicht mehr möglich

Ab 2024 wird eine Steuerregularisierung nicht mehr möglich sein. Steuersünder können ihr in Belgien nicht gemeldetes Kapital nicht mehr mit der sogenannten einmaligen befreienden Erklärung (EBE) regularisieren. Der 31. Dezember 2023 gilt als Enddatum für die letzte Runde der Steuerregularisierung. Wer bis zu diesem Stichtag noch eine vollständige Erklärung z.B. über Schwarzgeld auf einem Auslandskonto beim Finanzamt abgibt, zahlt ein Bußgeld und erhält im Gegenzug Steuer- und Straffreiheit.

Voreheliches Sparen

wird abgeschafft

Das voreheliche Sparen bei der Krankenkasse wird ab 2024 nicht mehr möglich sein. Diejenigen, die vor 2024 voreheliches Sparen betrieben haben, können dies weiterhin tun. Das System wird also mit der Zeit aussterben. Einige Krankenkassen haben das System bereits vor geraumer Zeit eingestellt.

Sechs Prozent Mehrwertsteuer für Abriss und Neubau

Ab 1. Januar werden nur noch Privatpersonen in den Genuss einer ermäßigten Mehrwertsteuer kommen, wenn sie ein Haus abreißen und an der Stelle ein neues bauen. Die Projekte von Bauträgern, Investoren und Mehrfacheigentümern werden wieder mit 21% besteuert.

Aktenkosten für Hypothekar-

kredite auf 350 Euro gesenkt

Die Aktenkosten für ein Hypothekendarlehen dürfen ab dem 1. Januar nur noch maximal 350 Euro betragen, vorher waren es 500 Euro – eine Obergrenze, die 2017 eingeführt wurde.

Mehr Informationen

auf dem Car-Pass

Der Car-Pass, das Dokument mit Informationen über einen Gebrauchtwagen, wird ab 1. Januar in eine digitale Wartungsbescheinigung umgewandelt. Diese wird mehr Informationen enthalten, einschließlich einer Beschreibung der durchgeführten Arbeiten durch Kfz-Werkstätten. Der Car-Pass wurde 2004 als Instrument im Kampf gegen den Betrug mit Kilometerständen eingeführt.

Versicherungsgrenze bei Naturkatastrophen: 1,6 Mrd. Euro

Die Obergrenze für die Intervention des Versicherungssektors bei Naturkatastrophen wird mehr als vervierfacht und auf 1,6 Milliarden Euro festgelegt – eine Folge der Flutkatastrophe von Juli 2021.

Automatische Ausstellung

des EU-Behindertenausweises

Jeder, der als Person mit einer Behinderung anerkannt ist, kann diesen Status mit dem Europäischen Behindertenausweis (EBA) nachweisen. Ab 2024 wird der Ausweis automatisch ausgestellt, eine Beantragung ist dann nicht mehr erforderlich. Der Ausweis berechtigt den gleichen Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen überall in der EU – also nicht nur in Belgien. Die besonderen Bedingungen gelten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und den Besuch von Museen, Freizeit- und Sportzentren, Vergnügungsparks und vieles mehr.

Haustürverkauf von Energie-

verträgen wird eingedämmt

Der Verkauf von Energieverträgen an der Haustür wird ab 1. Januar eingeschränkt. Die neue Gesetzgebung stellt insbesondere sicher, dass Haustürgeschäfte nur noch ein unverbindliches Angebot für einen Energievertrag abgeben können. Außerdem wird es eine obligatorische Bedenkzeit von mindestens drei Tagen geben, bevor der Vertrag abgeschlossen werden kann. Während dieser Bedenkzeit kann das Angebot nicht geändert werden. Dies soll dafür sorgen, dass der Kunde nicht mehr unter Druck gesetzt wird und in Ruhe über den Vorschlag des Anbieters nachdenken kann.

Trennung von Bioabfällen

wird Pflicht

Die Trennung von Bioabfall wird ab dem 1. Januar in der Wallonischen Region Pflicht. Für viele wird sich dadurch jedoch nichts ändern, da die meisten Gemeinden bereits eine Abfalltrennung für die Haushalte eingeführt haben.

Höhere Mindestrenten

Die Mindestrente für Arbeitnehmer wird am 1. Januar um 2,08 % erhöht. Für alleinstehende Arbeitnehmer mit einer vollständigen Laufbahn beträgt die Mindestrente 1.738,55 Euro brutto pro Monat, das sind 35,42 Euro mehr. Für eine Familienrente beträgt sie 2.172,49 Euro. Außerdem steigen die Arbeitnehmerrenten oberhalb der Mindestrente um zwei Prozent.

Für die Beamtenpension ändert sich am 1. Januar nichts. Beim Krankengeld gibt es eine Bruttoerhöhung von zwei Prozent für Leistungen oberhalb des Mindestbetrags.

Erstattung von Cochlea-

Implantaten für Kinder

Die Erstattung von Cochlea-Implantaten für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige wird ab dem 1. Januar erheblich ausgeweitet. Demnach sollen auch Kinder und Jugendliche, die nur auf einer Seite taub sind, auf ein Cochlea-Implantat zählen können, wenn ein Hörgerät nicht mehr ausreicht. Konkret geht es um die Kostenerstattung für Kinder bis zu vier Jahren mit angeborener einseitiger Taubheit. Bei erworbener einseitiger Taubheit wird dies bis zum Alter von 18 Jahren möglich sein. Für die Implantation eines kontralateralen Cochlea-Implantats bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer beidseitiger Ertaubung wird das Alter von 12 auf 18 Jahre angehoben. Bei asymmetrischer beidseitiger Schwerhörigkeit wird es ebenfalls auf 18 Jahre erhöht. Ein Cochlea-Implantat kostet leicht 15.000 Euro.

50 Medikamente für

krebskranke Kinder erstattet

Etwa 50 Medikamente für krebskranke Kinder, die bisher nicht durch die Krankenkasse erstattet wurden, werden ab 1. Januar doch zurückbezahlt.

Neues Start-up-Programm

für Diabetespatienten

Ab dem 1. Januar können Diabetespatienten vier kostenlose Diabetesschulungen und zwei kostenlose Besuche beim Ernährungsberater pro Jahr in Anspruch nehmen. Es wird erwartet, dass mehr als 250.000 Menschen für das Programm infrage kommen.

Kranke Arbeitnehmer im

ersten Jahr dreimal zum Arzt

Kranke Arbeitnehmer und Selbstständige werden ab dem 1. Januar von den Krankenkassen strenger überwacht. Im ersten Jahr nach ihrem Ausscheiden müssen sie sich unter anderem dreimal beim Vertrauensarzt melden: nach vier, sieben und elf Monaten. Auch nach zwölf Monaten – wenn man offiziell als „langzeitkrank“ eingestuft wird – bleiben die Termine obligatorisch. Der genaue Zeitpunkt hängt dann von der Einschätzung ab, inwieweit eine schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz realistisch ist.

Zahnarzthonorare

werden indexiert

Ab dem 1. Januar werden die Honorare der Zahnärzte um 6,05 % indexiert. Außerdem werden die Preise für mehrere zahnärztliche Behandlungen stark angehoben.

Kein Verlust von Urlaubstagen

bei Krankheit im Urlaub

Ab dem 1. Januar 2024 wird es möglich sein, wegen Krankheit verloren gegangene Urlaubstage nachzuholen. Konkret bedeutet dies, dass Krankheitstage, die in den Ferien auftreten, nicht mehr als Jahresurlaub abgerechnet werden können. Dasselbe gilt für einen Unfall, der sich während des Jahresurlaubs ereignet. Der Arbeitnehmer, der krank wird oder einen Unfall hat, muss seinen Arbeitgeber schnell darüber informieren und ihm ein ärztliches Attest vorlegen. Der Urlaub wird nicht automatisch verlängert. Hierfür ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Die verlorenen Tage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Kurzarbeit fünf Euro teurer

für Arbeitgeber

Am 1. Januar werden die Leistungen für Kurzarbeiter von 65 auf 60 Prozent gekürzt. Im Gegenzug müssen die Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern einen Zuschlag von fünf Euro pro Tag zahlen.

Mahlzeitschecks auch

für föderale Beamte

Ab dem 1. Januar 2024 erhalten auch föderale Beamte Mahlzeitschecks: Die elektronischen und namentlichen Schecks haben einen Nennwert von 6 Euro pro geleisteten Tag.

Höhere Fahrradzulage,

aber mit Steuerobergrenze

Ab dem 1. Januar wird die maximale Fahrradpauschale für Arbeitnehmer erhöht: von 0,27 Euro auf 0,35 Euro pro gefahrenen Kilometer. Allerdings gilt erstmals eine steuerliche Obergrenze von 2.500 Euro. Bis zu diesem Betrag ist die Zulage von Sozialabgaben und Steuern befreit.

Löhne von über einer

MillionBeschäftigten steigen

Die Löhne von mehr als einer Million Arbeitnehmern werden im Januar aufgrund der automatischen Indexierung erhöht. Für mehr als eine halbe Million Angestellte der Paritätischen Kommission 200 steigen die Gehälter um 1,48%. Aber auch die Bezüge in anderen Sektoren werden im Januar indexiert. Dies gilt beispielsweise für das Gaststättengewerbe, wo die Löhne der Beschäftigten um 1,83 % steigen. Die Beschäftigten in der Nahrungsmittelindustrie erhalten ebenfalls 1,83 Prozent mehr, ebenso wie das Personal im Straßengüterverkehr. Im Baugewerbe, wo die Löhne mehrmals im Jahr indexiert werden, wird es im Januar eine Anhebung um 0,45 Prozent geben.

Multinationale Unternehmen

müssen Mindeststeuer zahlen

Multinationale Unternehmen müssen künftig in unserem Land eine Mindeststeuer zahlen. Dadurch wird sichergestellt, dass jedes große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro ab 2024 mindestens 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlt.

Anpassung an

neues Gesellschaftsrecht

Alle Unternehmen in Belgien müssen sich ab dem 1. Januar an das reformierte Gesellschaftsrecht anpassen. Die Abgeordnetenkammer hatte die Reform im Februar 2019 genehmigt, durch die die Zahl der Unternehmensstrukturen von 17 auf vier reduziert wurde: die einfache Gesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft und die Genossenschaft. Neue Unternehmen müssen seit dem Inkrafttreten eine der neuen Gesellschaftsformen annehmen. Für bestehende Unternehmen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023, um ihre Satzungen zu ändern.

Flexi-Jobs in zwölf

weiteren Branchen möglich

Arbeitnehmer, die zu mindestens vier Fünftel berufstätig sind, und Rentner können ab dem 1. Januar in zwölf weiteren Branchen als Flexi-Jobber arbeiten. Dazu gehören das Bildungswesen, die Kinderbetreuung, die Lebensmittelindustrie und der Automobilsektor. Bisher waren Flexi-Jobs auf zehn Branchen beschränkt. Der Vorteil eines solchen Nebenjobs ist, dass auf das zusätzliche Einkommen keine Steuern und Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Mit der Ausweitung wird eine Einkommensgrenze von 12.000 Euro pro Jahr eingeführt und der Arbeitgeberbeitrag von 25 auf 28 Prozent erhöht.

Wer seinen Job verlässt, kann

seine Handynummer behalten

Arbeitnehmer, die bereits vor ihrem Jobantritt eine Mobiltelefonnummer hatten, haben ab dem 1. Januar das Recht, diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu behalten. Viele Mitarbeiter übertragen ihre persönliche Telefonnummer an ihren Arbeitgeber, damit dieser ihr Abonnement bezahlt, doch weigern sich einige Unternehmen, die Nummer zurückzugeben, wenn der Arbeitsvertrag endet. Einige Unternehmen fügen sogar eine Klausel in den Vertrag ein, die den Arbeitnehmer zwingt, auf das Recht zur Nutzung der Nummer zu verzichten.

Berechnungsmethode

für Nutri-Score wird strenger

Die Berechnungsmethode zur Bestimmung des Nutri-Scores eines Produktes wird ab dem 1. Januar strenger. Der Nutri-Score zeigt auf dem Etikett an, wie gesund ein Lebensmittel ist, basierend auf der Menge an Kalorien, Gesamtzucker, gesättigtem Fett, Salz, Eiweiß, Ballaststoffen, Obst, Gemüse und Nüssen. Der Farbcode reicht von Grün bis Rot und von A bis E und wird in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz verwendet. In unserem Land ist die Kennzeichnung nicht obligatorisch. Deshalb wurde das System jetzt gründlich überarbeitet. Unter anderem wurde beschlossen, die Schwelle zwischen Kategorie A und B um 1 Punkt zu verringern. Dadurch werden weniger Produkte in die gesündeste Kategorie eingestuft. Außerdem wurden Nüsse und Samen von der Kategorie Obst und Gemüse in die Kategorie Fette und Öle verschoben, und es wurde eine Unterscheidung zwischen rotem und verarbeitetem Fleisch einerseits und Geflügel andererseits eingeführt. Auch in der Kategorie Fisch wurde eine zusätzliche Unterscheidung eingeführt, sodass fetter Fisch fortan besser bewertet wird. Dies gilt auch für bestimmte Öle, wie Olivenöl. Außerdem erhalten Getränke, die Süßstoffe enthalten, wie „Light“-Softdrinks, eine niedrigere Punktzahl. Neuere Studien zeigen, dass alternative Süßungsmittel keinen entscheidenden gesundheitlichen Vorteil gegenüber herkömmlichem Zucker bieten. Darüber hinaus werden Milch, Getränke auf Milchbasis und Getränke auf pflanzlicher Basis in die Kategorie „Getränke“ aufgenommen. Auch die exklusive Stellung von Wasser wird hervorgehoben. Als einziges Getränk erhält Wasser ein A-Label.

Die neue Berechnungsmethode wird für alle Produkte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 hergestellt werden. Für bestehende Produkte haben die Hersteller zwei Jahre Zeit, um die Kennzeichnung anzupassen.

Quelle: Gerd Zeimers/GrenzEcho

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