Wochenspiegel

Vollmacht: Sie sind am Wahltag verhindert?

PR-Text: Gemeinderatswahlen 2024

Wer darf Sie vertreten?

Wenn Sie die belgische Nationalität besitzen, können Sie jede andere belgische wahlberechtigte Person bestimmen. Europäische oder nicht-europäische Wählende dürfen bzw. können diese Rolle für Sie nicht übernehmen, da sie für die Gemeinderatswahl, aber nicht für die Provinzialratswahl wahlberechtigt sind. Wenn Sie die Nationalität eines EU-Landes oder eines Landes außerhalb der EU besitzen, können Sie jede andere wahlberechtigte Person – ob belgisch oder nicht – bestimmen. Europäische oder nicht-europäische Wählende können keine belgischen Wahlberechtigten vertreten, da sie für die Gemeinderatswahl, aber nicht für die Provinzialratswahl wahlberechtigt sind. In welchen Fällen dürfen Sie Ihre Stimme einer anderen Person anvertrauen? Sie dürfen nur dann jemand anderes bevollmächtigen, wenn Sie:

• wegen Krankheit oder Beeinträchtigung nicht fähig sind, sich ins Wahllokal zu begeben

• für den Beruf, das Studium oder die Berufsausbildung im Ausland sind und unmöglich zum Wahllokal gehen können

• sich im Freiheitsentzug befinden

• sich aus anderen Gründen im Ausland befinden und unmöglich zum Wahllokal gehen können

Den Grund für Ihre Abwesenheit müssen Sie zwingend mit einem Beleg untermauern. Liegt dieses Dokument am Wahltag nicht vor, darf der Wahlvorstand die Vollmacht nicht berücksichtigen. Mehr Infos auf http://www.gemeinderatswahlen.be/vollmacht

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